Verbot des Collegium Humanum vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Am 5.8.2009 verhandelte das Bundesverwaltungsgericht über die Klage, die die beiden Vereine Collegium Humanum e.V. und Bauernhilfe e.V. gegen ihr Verbot durch das Bundesinnenministerium im Mai 2008 erhoben hatten. Gegen das Verbot des damals ebenfalls verbotenen Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) war nicht geklagt worden.
Während des Prozesses demonstrierten 50-80 AntifaschistInnen vor dem Gericht. Sie forderten nicht nur eine Bestätigung des Verbotes der ehemaligen Vereine mit Sitz aus dem nordrhein-westfälischen Vlotho, sondern machten auch darauf aufmerksam, dass Verbote alleine nicht ausreichen.
Zu dem Prozess erschienen neben Ursula Haverbeck, Vorsitzende beider Vereine, und Arnold Höfs, Schatzmeister der Bauernhilfe, knapp 100 Nazis, zum größten teil aus der Region Leipzig, als Unterstützer. Unten ihnen auch der "wissenschaftliche Leiter" des Vereins Gedächtnisstätte aus Borna. Dieser Verein, dem Haverbeck einige Jahre ebenfalls vorstand, will eine Erinnerungstätte ausschließlich für die im Zweiten Weltkrieg zu Tode gekommenen Deutschen errichten.
Die wollen doch nur spielen?
Das Verbot ist im wesentlichen mit dem Inhalt von Artikeln begründet, die in der „Stimme des Gewissens“, der Vereinszeitschrift des Collegium Humanum, erschienen waren. In diesen Artikeln wird der Holocaust geleugnet oder der Nationalsozialismus verherrlicht. Der Anwalt der Kläger, der bei Nazis als Rechtsvertreter beliebte Klaus Kunze aus Uslar, verfolgte die Strategie, die Vereinsmitglieder als etwas seltsame Menschen darzustellen, deren Äußerungen, vor dem "metaphysischen" Hintergrund ihrer anthroposophischen und "hegelianischen" Weltanschauung gesehen, eigentlich ganz harmlos seien.
"Symbolische Reinigung" von Auschwitz?
So kam auch der Aufsatz von Fritjof Meyer zur Sprache, der die argumentative Grundlage für die 2003 gestartete Holocaustleugnungskampagne des Collegium Humanum darstellte (siehe auch Collegium Humanum – Internationaler Verein für Auschwitzleugner). Dieser Artikel sei, so Kunze, für Horst Mahler der Anlass gewesen, eine "symbolische Reinigung von Orten" vorzunehmen. Gemeint sein dürfte damit eine Kundgebung im Sommer 2003 auf der Wartburg, wo ein Kreis um Mahler und Haverbeck unter anderem ein Transparent mit der Aufschrift "Den Holocaust gab es nicht" präsentierte. Diese Kundgebung sollte eigentlich in Auschwitz stattfinden, musste aber auf die Wartburg verlegt werden, weil Mahlers Pass kurz zuvor einzogen worden war. Mit solchen Sätzen würden, so Kunze, die nationalsozialistischen Verbrechen nicht verharmlost, sie würden nur nicht länger mit der "Begrifflichkeit des Holocaust" in Verbindung gebracht.
Kunze verstieg sich auch zu der Behauptung, es sei den Mitgliedern des Collegium Humanums nicht nachzuweisen, dass sie beabsichtigt hätten, geltende Gesetze zu verletzen. Recht dreist vor dem Hintergrund, dass Mahler bei der Gründungsversammlung des VRBHV seine Strategie vorstellte, man sollte durch offensive Leugnung des Holocaust Strafprozesse provozieren, in denen dann die Verbrechen des Nationalsozialismus als angebliche Lügenmärchen entlarvt werden sollten.
Werner-Georg Haverbeck fast ein NS-Verfolgter?
Zur Sprache kam auch der Verbotsgrund Verherrlichung des Nationalsozialismus. Dass in der "Stimme des Gewissens" Rudolf Hess als Vorbild dargestellt wurde, erklärte Haverbeck so: Ihr Mann, Werner-Georg, war Chef des 1933 gegründetes Reichsbund Volkstum und Heimat. Dieser Reichsbund, eine NS-Dachorganisation für die Heimat- und Naturschutzbewegung, habe Mitgliedsverbände vor der Gleichschaltung bewahren können, bis er 1935 im Rahmen von Machtkämpfen innerhalb der NSDAP aufgelöst wurde. Hess habe in dieser Zeit seine schützende Hand über Werner-Georg Haverbeck gehalten und ihn vor Verfolgung bewahrt.
Aus für das "Reichskleinod"
Das Gericht folgte nicht der eigenartigen Argumentation von Kunze und Haverbeck, sondern stellte die Rechtmäßigkeit des Verbots der beiden Vereine fest. Damit entfällt das "Reichskleinod", wie Horst Mahler das Collegium Humanum einmal genannt hatte, endgültig als Zentrum, in dem Nazis sich organisieren und Schulungen oder Konzerte abhalten können.
Die Holocaustleugnungskampagne, die im Collegium Humanum maßgeblich organisiert wurde, ist mit dem Verbot von Collegium Humanum und Bauernhilfe aber nicht beendet. Bereits im Juni 2008 erschien die erste Ausgabe des Nachfolgeblatts der "Stimme des Gewissens", in der ein großer Teil der Artikel von Haverbeck geschrieben ist. Hieß diese Ausgabe noch "Das Reich", wurde das Blatt ab der zweiten Ausgabe in "Stimme des Reiches" umbenannt. An den Inhalten hat sich nichts geändert: Antisemitische Hetze, Berichte über Prozesse gegen Holocaustleugner oder zur Situation verurteilter Holocaustleugner, Warnungen vor angeblich drohender Überfremdung, Anti-EU-Propaganda und ähnliches.
Tanzen kann toll sein – aber nicht mit Nazis!