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Wehrsportgruppe mit Tradition vor Gericht

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Verstöße gegen das Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz wurde am 26. Januar 2006 vor dem Jugendschöffengericht in Herford verhandelt. Angeklagt waren der 33jährige Peter Schulz und sein wesentlich jüngerer Komplize Christian G.. Beide standen nicht zum ersten Mal vor Gericht und zumindest Schulz ist nicht der unpolitische "Waffennarr", als der er sich ausgab. Er gründete schon einmal eine neonazistische Wehrsportgruppe.

Am 26. November 2004 stellte die Polizei bei mehreren Neonazis in Ostwestfalen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Waffen sicher. Auch in Bielefeld, Minden und Bad Oeynhausen wurden die Beamten fündig. Bei einem 48jährigen Mindener fanden sie 2,5 Kg. Schwarzpulver, in der Wohnung eines 38jährigen Bielefelders einen Magnum-Revolver und ein Maschinengewehr. Alle waren Mitglieder des "Europäischen Darstellungsvereins für lebendige Geschichte" (EDLG), dem nach Aussagen der Polizei rund 80 Personen angehören. 30 davon werden der extremen Rechten zugeordnet. Auch die beiden Angeklagten aus Bad Oeynhausen besaßen mehrere Waffen, darunter ein AK47 Sturmgewehr "Kalaschnikow", eine MP40 Maschinenpistole, ein MG42 Maschinengewehr sowie mehrere hundert Schuß Munition an Platzpatronen. Zwar waren die Waffen so umgebaut, dass nur Platzpatronen verschossen werden konnten, etliche Bestandteile fielen dennoch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, denn aus ihnen hätten sich jederzeit gebrauchsfähige Waffen zusammenbauen lassen. Man habe die Waffen gebraucht, um Kriegsschlachten nachzustellen, erklärte Schulz, der den Verein zusammen mit einem Bielefelder vor acht Jahren selbst ins Leben gerufen habe. Seine Spezialität sei die Südstaatenarmee im amerikanischen Bürgerkrieg sowie Wehrmacht und Waffen-SS. Letztere wurden allerdings nur in Tschechien und der Slowakei simuliert und die Uniformen in einer Immobilie in Tschechien gelagert, deren Eigentümer Schulz ist. Daher befand sich in seiner Wohnung nur ein Hitlerbild und die Siegel des Vereins, die teils Hakenkreuze enthielten.

Schwunghafter Waffenhandel

Neben dem Waffenbesitz ging es auch um die Einfuhr eines MG42 Maschinengewehrs aus Tschechien durch Schulz und Christian G.. Nur in diesem Fall beurteilte das Gericht die Tat als vorsätzlich. Die Einschätzung, Schulz habe ansonsten nur "grob fahrlässig" gehandelt, war ausgesprochen milde. Im Rahmen des Vereins, dessen Leiter Schulz immerhin war, wurde offensichtlich ein schwunghafter Waffenhandel betrieben. Der Waffenwart, ein Herr Klapstein, verkaufte sowohl Maschinengewehre wie in mindestens einem Fall auch einen Schießkugelschreiber. Der Handel wurde auf Veranstaltungen des Vereins angebahnt. Die Wehrmachtswaffen ließ der Waffenwart von einem Büchsenmacher umbauen und mit einem Signet versehen, das dann als Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes ausgegeben wurde. Wäre Schulz wirklich der unpolitische "Waffennarr", für den er sich ausgab, hätte er sich mit den gesetzlichen Bestimmungen besser auskennen müssen. Schließlich hatte er in der Vergangenheit bereits zweimal wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht gestanden. Auch die Frage, welche Funktion das erst seit 1947 hergestellte AK47 Sturmgewehr "Kalaschnikoff" in einer simulierten Schlacht des Zweiten Weltkrieges haben soll, wäre angebracht gewesen.

Bescheinigung vom Zoll

Entlastend wirkte sich allerdings die Tatsache aus, dass Schulz vor jeder Fahrt nach Tschechien seine Waffen beim Zollamt vorlegte und prompt alle notwendigen Bescheinigungen erhielt. Auch Grenzkontrollen stellten keinerlei Probleme dar. Zudem habe der Angeklagte durch Kooperation die Ermittlungen auch gegen andere Vereinsmitglieder vorangebracht, erklärte der Staatsanwalt. Entsprechend milde fiel das Urteil aus. Obwohl Schulz etliche einschlägige Vorstrafen hatte, wurde er zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und 150 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Vier Monate hatte er bereits in Untersuchungshaft gesessen. Christian G., für den noch das Jugendstrafrecht angewandt wurde, erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monate und muss 120 Arbeitsstunden ableisten. Auch er hatte bereits wegen etlicher Delikte vor Gericht gestanden.

"Dreifach donnerndes Sieg Heil" im "Heimatschutzkorps Ostwestfalen"

Gar nicht zur Sprache kam in der Verhandlung Schulz lange Vorgeschichte in der Neonaziszene. 1992 war er stellvertretender Kreisvorsitzender der "Republikaner" in Herford. Im gleichen Jahr wurden in seiner Wohnung Waffen, Munition sowie neonazistisches Propagandamaterial der NSDAP/AO und der "Nationalistischen Front" gefunden. 1992 gründete er auch die Wehrsportgruppe "Heimatschutzkorps Ostwestfalen", die sich im internen Sprachgebrauch "Leibstandarte Adolf Hitler" nannte. Die Organisation war Bestandteil eines bundesweiten Netzwerkes ähnlicher Gruppen, die alle von der NSDAP/AO aus den USA angeleitet wurden. Anweisungen gab es über die Art der zu absolvierenden Übungen, Uniformierung und Ausrüstung. Alle Gruppen, so eine der Direktiven, sollten etwa einheitliche halbautomatische Waffen tragen, um die Kampfkraft zu erhöhen. Ziel war die "Heranbildung eines geeigneten Werwolfkaders". Mehrere Hausdurchsuchungen und umfangreiche Waffenfunde bei den mindestens 13 Mitgliedern aus der Region setzten der Truppe 1995 ein vorläufiges Ende. Als Rädelsführer galt damals der heute 38jährige Manuel Haberhauer aus Brackwede, Kommandeur war jedoch Schulz. Auch Haberhauer war kein unpolitischer Waffennarr. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Schlag Nach" war er 1983 Bielefelder Kameradschaftsführer der im selben Jahr verbotenen Neonaziorganisation "Aktionsfront Nationaler Sozialisten /Nationale Aktivisten" (ANS/NA). Die Gruppe um Haberhauer war demnach bereits Anfang der 80er Jahre durch Wehrsportübungen, Überfälle und Anschläge gegen MigrantInnen aufgefallen. Als Haberhauer beim Schmieren von Hakenkreuzen und Nazi-Parolen erwischt wurde, fand die Polizei neben umfangreichem NSDAP-Material auch einen detaillierten Plan eines "KZ für Kommunisten und Ausländer", das in der Brackweder Kanalisation angelegt werden sollte. Im Heimatschutzkorps Ostwestfalen bekleidete Haberhauer später den Posten des "Chef des 1. Sturms der Leibstandarte Adolf Hitler", eine ähnliche Gruppe in Wittenberg erinnerte er brieflich an die "Tugenden eines SS-Mannes" und grüßte sie "mit einem dreifachen donnernden Sieg Heil!".

Geringe Strafe für den V-Mann

Nicht nur der NS-Fanatismus Haberhauers ließ ihn als Rädelsführer geeignet erscheinen. Schulz musste dringend aus der Schusslinie genommen werden, denn er war nicht nur Chef der Wehrsportgruppe, sondern unter dem Decknamen "Fraga" auch V-Mann des Verfassungsschutzes. Wenn seine Angaben stimmen und er 1990 von dem Geheimdienst angeworben wurde, hatte er die Truppe sogar in dieser Funktion aufgebaut. Das Gerichtsverfahren ging für die waffentragenden Neonazis ausgesprochen glimpflich aus. War zuerst sogar vom Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung die Rede gewesen, kamen 1999 nur zwei der dreizehn bekannten Mitglieder überhaupt vor Gericht und erhielten Geldstrafen von 150 und 180 Tagessätzen.

Tarnung als Traditionsverein

Kein Wunder also, dass Schulz und seine Wehrsportgruppe nun erneut in Erscheinung getreten sind. Auch die Tarnung als militärischer Traditionsverein ist keinesfalls neu. Bereits im September 1997 sorgte das Treffen eines angeblichen "British Traditional Clubs" für Aufregung. Der Club hatte mit den Briten überhaupt nichts zu tun. Der Vorsitzende war ein zu diesem Zeitpunkt 31jähriger Bielefelder, der bereits durch Wehrsportübungen und neonazistische Aktivitäten und Verstöße gegen das Waffen und das Kriegswaffenkontrollgesetz aufgefallen war. Auf einem Gelände mitten in Sieker hatte er mit rund 23 Personen ein Lager errichtet und war mit einem Jeep herumgefahren auf dem eine Maschinengewehrattrappe montiert war.

(Antifa West Januar 2006)

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