Zusätzliche Informationen des Bielefelder Flüchtlingsrates zur gemeinsamen Erklärung der Bielefelder Ashkali
Bielefelder Flüchtlingsrat
Elisabeth Reinhardt
Bielefeld, 10.6.03
Zusätzliche Informationen zur gemeinsamen Erklärung der Bielefelder Ashkali
Aufgrund des zwischen UNMIK und dem Bundesinnenministerium am 31.März in Berlin beschlossenen "Memorandum of Understanding" können in den nächsten 12 Monaten nur bis zu 1000 Angehörige ethnischer Minderheiten aus der ganzen Bundesrepublik "zurückgeführt" werden, darunter Bosniaken, Gorani, Türken, Torbesh, Ashkali und Ägypter. Ausgenommen sind Serben und Roma. Im Falle der Ashkali und Ägypter (die eigentlich auch zur Gruppe der Roma gehören) behält sich die UNMIK eine Überprüfung in jedem Einzelfall durch ihre Mitarbeiter in den Herkunftsorten vor. Allerdings ist nicht bekannt, wie viele Menschen dieser Gruppen es in Deutschland gibt, die abgeschoben werden könnten. Wir vermuten, dass sehr viel mehr als 1000 Personen bundesweit von den Ausländerämtern zur Abschiebung angemeldet und dadurch unter Druck gesetzt werden, "freiwillig" auszureisen.
Es mag verwundern, dass trotz der menschenunwürdigen Lebensbedingungen in Kosovo mit der zwangsweisen Rückführung begonnen werden darf. Schließlich muss – entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) , Artikel 33 – bei jeder Abschiebung geprüft werden, ob Abschiebehindernisse vorhanden sind.
Der Grund ist, dass im deutschen Ausländergesetz eine "Schutzlücke" vorhanden ist: § 53(6) sieht einen Abschiebeschutz vor, wenn im Herkunftsland eine "erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht". Dies ist zwar nur eine "kann-Vorschrift" ("Von der Abschiebung eines Ausländers ... kann abgesehen werden..."), würde aber in vielen Fällen zur Anerkennung von Abschiebehindernissen und damit auch zu Aufenthaltsbefugnissen geführt haben, wenn es in dem §53(6) nicht noch einen zweiten Satz gäbe. In dem heißt es sinngemäß, dass bei Gefahren, die einer "Bevölkerungsgruppe" drohen (und das sind z.B. die Ashkali) der Abschiebeschutz nicht durch Entscheider und Gerichte zu gewähren sei, sondern durch die Innenminister der Länder und des Bundes. Die hätten also im Falle der bedrohten Minderheiten in Kosovo längst einen Abschiebestopp (nach §54) anordnen können, was auch zur Aufenthaltsverfestigung hätte führen können.
Aber die Minister handeln nicht im Sinne des Ausländerrechts bzw. des Artikel 33 GK, sondern in dem von ihnen so gesehenen politischen Interesse, das bedeutet: "Keine Aufenthaltsbefugnisse für Minderheiten aus Kosovo, alle müssen so bald wie möglich zurück."
Also blieben die ca 100 000 in den letzten 15 Jahren nach Deutschland geflohenen Kosovo-Roma ( Ashkali, Ägypter) vom Beginn der Pogrome im Juni 1999 an bis heute "ausreisepflichtig", oder anders ausgedrückt "auf Duldung", wurden allerdings wegen der Vorbehalte von Kfor, UNMIK und UNHCR bisher nicht abgeschoben. Nun sollen als erste die Ashkali durch diese "Schutzlücke" fallen.
Viele Organisationen, u.a. auch die Rechtsberaterkonferenz des UNHCR sowie die Ausländerbeauftragte Marie- Luise Beck, fordern seit langem eindringlich die Streichung des zweiten Satzes des §53 (6)AuslG wie auch die Anerkennung nicht-staatlicher Verfolgung. Wäre diesen Forderungen nachgegeben worden, hätten viele der nach Deutschland geflüchteten Menschen, die hier nur "geduldet" sind – bundesweit sind das 230 000 - , mit der Zeit ein Aufenthaltsrecht erwerben können. So geschieht es auch in den anderen europäischen Staaten . Wir dulden in unserer Gesellschaft über einen Zeitraum von 15 Jahren und mehr die menschenunwürdige Behandlung von Hunderttausenden. Sie leben in wichtigen Bereichen außerhalb des Grundgesetzes (Freizügigkeit, Bildung, Arbeit) , sie werden zu Menschen "Zweiter Klasse" degradiert. Es ist mehr als peinlich, dass unsere politischen Vertreter in den Parlamenten sich angesichts dieses Skandals nicht rühren und Unwissenheit vortäuschen.
Die bevorzugte Ausrede "Kriegsflüchtlinge müssen zurück, wenn der Krieg vorbei ist" (z.B. auch von Herrn Wendt, SPD, gerne benutzt) suggeriert, dass die 500 Bielefelder Kosovo-Roma und -Ashkali wegen der Kriege geflohen seien und längst hätten zurückkehren können. Das ist falsch. Die meisten sind 1988 bis 1995 Opfer der serbischen Unterdrückung gewesen, einige sind im Juni 1999 nach Beendigung des Kosovokrieges vertrieben worden. Sie alle können jetzt nicht zurück, weil sie als Roma in Kosovo diskriminiert und verfolgt werden.
Seit vielen Jahren leben diese Familien in Angst vor Abschiebung. Viele der älteren Generation sind physisch und psychisch krank. Besonders schlimm ist diese Situation für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nach dem Schulbesuch wird ihnen der Eintritt in das Arbeitsleben verwehrt. Sie erfahren sich als Versager, ohne Zukunftsperspektive., die schlechteste Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben.